| KWO
ist abgeschaltet? Nein, das trifft so nicht zu! Es ist nicht mehr
am Netz, sondern ruht.
Wirklich abgeschaltet wird es am 15. 11. 05, dann nämlich erlischt
die Betriebserlaubnis.
Nun könnte auch die Homepage ruhen - wäre da nicht zu
guter Letzt das Eine oder Andere nachzutragen:
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Schon im Januar 2001 schlug der
VGH Mannheim vor, das Verfahren einzustellen. Das lehnten wir
damals ab, erfuhren aber bald von der Geheimabsprache
zwischen Bundesregierung und EnBW über
die Laufzeitverlängerung des KWO. Das fügt sich nahtlos
in unsere Erfahrungen mit Politikern ein:
Zur Zeit der CDU/SPD-Koalition in Baden-Württemberg sorgte
der angebliche Atomkraftgegner und damalige Umweltminister H.B.
Schäfer (SPD) 1992 für die Dauerbetriebsgenehmigung
des KWO. 2002 sicherte das Bundesumweltministerium
unter Minister Trittin (GRÜNE) den Betriebern des KWO und
der EnBW die Laufzeitverlängerung zu.
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Im letzten Verfahren vor dem BVerwG
(2000) stand das BMU
(Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktosicherheit
) auf unserer Seite; durch Urteil vom Oktober 2000 wurde das
Verfahren an den VGH Mannheim zurückverwiesen. Vor dem
BVerwG plädierte
auch der Oberbundesanwalt in unserem Sinne. 2002 gab es einen
Schriftsatzwechselzwischen BMU und der Aufsichtsbehörde
des Landes, in dem das BMU das Land aufforderte, unsere Argumente
vor dem VGH zu vertreten; unter anderem wegen der Sicherheitsdefizite.
Ein Jahr später fiel das BMU um und machte sich die "Sicherheitsbeweise"
aus uralten ZÜV- u.ä. Gutachten zu Eigen. |
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Mittlerweile zeichnete sich ab, dass es in
dem an den VGH zurückverwiesenen Verfahren vor der endgültigen
Abschaltung des KWO gar kein bestandskräftiges Urteil geben
wird. Daher stimmte unsere Klägergemeinschaft dem Ruhen
des Verfahrens zu. Das gilt auch für das Verfahren gegen
die Genehmigung des Zwichenlagers. |
So also ist der Sachstand.
Wir sind nach allen Erfahrungen misstrauisch. Wir alle kennen die
Äußerungen aus mehr oder weniger berufenem Politikermund,
die den Atomkonsens beseitigen oder zumindest die Laufzeit der AKW
verlängern wollen. Zum Thema Zuverlässigkeit der Politker
haben wir ja auch schon entsprechende Erfahrungen gesammelt.
Daher also:
Ruhen des Verfahrens bedeutet:
Wir können das Verfahren zur Stilllegung des Reaktors sofort
wieder aktivieren, wenn ein Leistungsbetrieb beim KWO erneut aufgenommen
wird.
Aus wirtschaftlich Sicht erscheint dies wenig wahrscheinlich, müssten
doch zur Wiederaufnahme des Leistungsbetiebs mit einer Vorlaufzeit
von ca. 2 - 3 Jahren gerechnet werden. Dem steht allerdings entgegen,
dass sich Politiker aus Prestigegründen u. U. zu Fehlreaktionen
verleiten lassen.
Wir sind dabei, unsere Erfahrungen
aus 16 Jahren Auseinandersetzungen mit Landes- und Bundesbehörden,
Gutachtern, Justizbehörden etc. zusammenhängend darzustellen.
Vielleicht könnnen sich wir andere BI daraus Nutzen ziehen.
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